Damit wir die Soforthilfe des Bundes für Fernwärmekundinnen und -kunden erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, kundenbezogene Daten an eine/einen Beauftragte/n des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.
Dies betrifft folgende Daten:
• E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
• Postanschrift
• Abschlagszahlung für September und
• Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Die Weitergabe der kundenbezogenen Daten zum Zweck der Plausibilisierung ist in § 9 Absatz 5 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) geregelt.